Überprüfung von Arbeitsverträgen

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses. Mit dem Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses schließen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einen rechtsgültigen Vertrag, der spezifische Vereinbarungen, Leistungen und Regelungen enthält, die von beiden Vertragspartnern erfüllt werden müssen. Umso wichtiger ist es, dass beide Seiten genau verstehen, worauf sie sich einlassen. Dies gilt für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber.

In vielen Bereichen gibt der Gesetzgeber die Regeln vor. Einflussnahmen sind hier schwierig und können zur Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile führen. In anderen Bereichen sind umfassende und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten vorhanden.

Herr Rechtsanwalt Benning unterstützt und berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. So können sich Arbeitgeber zwecks des Aufsetzens von Arbeitsverträgen an Herrn Rechtsanwalt Benning in der Kanzlei in Neuss wenden. Dieser bespricht mit den Mandanten dann alle wichtigen Faktoren, die der Arbeitsvertrag enthalten soll, um diese dann rechtswirksam in den Vertrag integrieren zu können. Des Weiteren können sich auch Arbeitnehmer zur Überprüfung eines Arbeitsvertrages an Herrn Rechtsanwalt Benning wenden. In diesem Fall prüft Herr Benning, als Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht, die in dem Arbeitsvertrag enthaltenen Klauseln auf ihre Rechtssicherheit. Nach dieser eingehenden Prüfung können eventuelle Fallstricke ausgemacht werden und das weitere Vorgehen abgesprochen werden. Nicht selten führen anschließende Nachverhandlungen zu besseren Ergebnissen auf beiden Seiten.

 

Rechtsanwalt Philip Benning
Rechtsanwalt / Mediator

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